- unabdingbar
- unveränderlich; zwingend; vorgeschrieben; nötig; notwendig; benötigt werden; vonnöten; erforderlich; obligat; unvermeidlich; obligatorisch; zwingend benötigt; unumgänglich; unverzichtbar
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un|ab|ding|bar [ʊn|ap'dɪŋba:ɐ̯] <Adj.>:so notwendig oder von solcher Art, dass man nicht darauf verzichten kann:eine unabdingbare Forderung; es ist unabdingbar, dass dieses Gesetz beschlossen wird.Syn.: unbedingt erforderlich, unbedingt nötig, unbedingt notwendig, ↑ unentbehrlich, ↑ unerlässlich.* * *
un|ab|dịng|bar〈a. [′——] Adj.〉 Sy unabdinglich
1. unbedingt nötig2. nicht verzichtbar● die \unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass ...* * *
un|ab|dịng|bar [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:a) als Voraussetzung, Anspruch unerlässlich:-e Rechte, Forderungen, Voraussetzungen;b) (Rechtsspr.) nicht abdingbar:-e Vertragsteile.* * *
un|ab|dịng|bar [auch: '- - - -] <Adj.>: a) als Voraussetzung, Anspruch unerlässlich: -e Rechte, Forderungen, Voraussetzungen; Die Flughafengesellschaft hält den Neubau im Erdinger Moos ... für u. (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 11); Unabdingbar aber braucht es (= das Neugeborene) mehr: Geborgenheit .... (NZZ 25. 12. 83, 1); b) (Rechtsspr.) nicht abdingbar: -e Vertragsteile.
Universal-Lexikon. 2012.